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Was ist erforderlich, um das Verfahren a) zur Anwendungsreife zu bringen? b) gegen das Verbrennungsverfahren durchzusetzen und einzuführen?

Antwort

Die Voraussetzungen für die Anwendungsreife bei "Verpackungskunststoffen" sind erarbeitet; die Realisierung und Präsentation verzögert sich infolge der "low-budget"-Bedingungen! Für andere spezielle Anwendungsgebiete, z.B. Elektronikschrott, sind andere Optimierungen vorzunehmen, z.B. andere Werkstoffe für die Walzenmühlen. Solche Optimierungen haben noch Forschungs- und Erprobungsbedarf.

Ehe die technischen Optimierungen
a) für das Kryo-Recycling der verschmutzten Kunststoffe aus dem "Restmüll" und
b) bei der ergänzend nötigen bio-mechanischen Aufbereitung (BMA) der verschmutzten Bioabfälle abgeschlossen sind, dürften die MVAs, die jetzt schon oft nicht ausgelastet sind und im Teillastbetrieb sehr reparaturanfällig werden, auch bei ihren Betreibern in Misskredit geraten sein. Die Bereitschaft der MVA-Betreiber zur Umstellung reift!

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